[Arbeitsanweisungen & Hygieneplan]
Arbeitsanweisungen, Bestandsverzeichnisse & Praxis - Hygieneplan
Arbeitsanweisungen
Der Praxisbetreiber ist verpflichtet einfache, verständliche und schriftliche Arbeitsanweisungen für alle Bereiche des Praxisalltags zu erstellen. Das ist die Basis, damit Mitarbeiter ihre Aufgaben qualitätsgerecht erfüllen können. Arbeitsanweisungen erleichtern den täglichen Praxisablauf und schaffen Prozessklarheit.
- Arbeitsanweisungen sind unabdingbare Voraussetzung für rechtssicheres Arbeiten in der Praxis.
Bestandsverzeichnis & Medizinproduktebuch
Nach § 7 MPBetreibV für Medizinprodukte hat der Praxisbetreiber für alle aktiven, nicht implantierbaren Medizinprodukte
- ein Bestandsverzeichnis zu führen
- auf dem aktuellen Stand zu halten und
- sicherheits- und messtechnische Kontrollen durchzuführen.
Der IMC Hygienebeauftragte erstellt gemeinsam mit Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Bestandsverzeichnisse und Arbeitsanweisungen für Ihre Praxis.
Praxis–Hygieneplan
Der individuelle Hygieneplan ist Pflicht für jede Zahnarztpraxis. Verankert ist diese Pflicht im Infektionsschutzgesetz.
§ 36 Abs. 1 IfSG( Infektionsschutzgesetz) fordert
- Die schriftliche Festlegung aller hygienerelevanten Abläufe und innerbetrieblichen Verfahrensanweisungen zur Infektionshygiene in Ablaufplänen und Arbeitsanweisungen.
Auf den Grundlagen des IfSG und den Anforderungen des DAHZ (Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin) erstellt der IMC Hygienebeauftragte mit Ihnen gemeinsam Ihr individuelles Hygieneplansystem, bestehend aus den Modulen:
- Händehygiene & Pflege
- Mundhöhlen Antiseptik
- Persönliche Schutzausrüstung
- Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten
- Aufbereitungsverfahren für Medizinprodukte
- Voraussetzungen für die Aufbereitung von Medizinprodukten
- Chargenkontrolle und Freigabe von Medizinprodukten
- Dokumentation der Aufbereitung und Lagerung von Medizinprodukten
- Festlegung der Aufbereitungsverfahren für Medizinprodukte
- Desinfektion von Flächen und Gegenständen
- Abformungen, zahntechnische Werkstücke
- Wasser führende Systeme
- Absauganlagen
- Praxiswäsche
- Entsorgung von Abfällen
- Postexpositionsprophylaxe
Der individuelle Hygieneplan ist die Arbeitsgrundlage für die Behörden bei einer Praxisbegehung.
Ohne einen individuellen Hygieneplan gibt es keine Rechtssicherheit in der Praxis.
Die Zeiten der genormten 2-3 DIN A 4 Seiten großen Standardhygienepläne gehören der Vergangenheit an