IMC Systems GmbH
[Dokumentation & Archivierung]

Dokumentation & Archivierung

Die Dokumentation

Die Dokumentation aller Teilschritte der Instrumentenaufbereitung ist wesensnotwendiger Bestanteil für eine Freigabe. Die Dokumentation muss lückenlos und vollständig sein, sonst gelten die Schritte als nicht erfolgt und eine Freigabe ist unzulässig.

Oberverwaltungsgericht NRW, 13 A 32/11 Die Dokumentation der Verfahrensschritte ist wesensnotwendige Voraussetzung eines validierten Systems. Sie dient der Schaffung einer beständigen Wirksamkeit des Aufbereitungsprozesses. Nur durch die schriftliche Fixierung kann - gerade bei komplexen Verfahrensabläufen - eine dauerhaft gleichbleibende und nachvollziehbare Verfahrensübung und damit eine Qualitätssicherung sichergestellt werden, die dem Schutzzweck des § 8 Abs. 2 Satz 1 MPBetreibV genügt.

LEX‑o‑DENT bildet die manuelle und maschinelle Aufbereitung nach einem geeigneten validierten Verfahren ab.

Die Archivierung

„Der Betreiber einer Einrichtung (Praxis/Klinik) hat den allumfassenden Hygieneschutz dokumentarisch transparent für den Zeitraum des im Zivilrecht bis zu 30 jährigen Verjährungsbeginn zu gestalten.” urteilte der Bundesgerichtshof (BGH. NJW 1991, S. 1948). 198/77 in: NJW 1978, S. 1690 f.)

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Die Brennseite dieser CD hat eine nicht oxidierende 24-Karat-Gold-Reflektionsschicht.

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