IMC Systems GmbH
[Praxisbegehung]


Praxisbegehung

Seit dem 01.01.2013 sind Praxisbegehungen bundeseinheitlich geregelt. Die Ergebnisse der Begehungen müssen von den durchführenden Institutionen an die obersten Bundesbehörden zurückgemeldet werden. Länderspezifische Besonderheit sind dadurch ausgeschlossen.

Wer kontrolliert? Die Behörden

Zuständig für die Überwachung ist – nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) – die Untere Gesundheitsbehörde. Je nach Bundesland sind das die Gesundheitsämtern, die Gewerbeaufsicht oder die Bezirksregierungen. Die Kontrollen werden in aller Regel vorher angekündigt und die Praxis hat ausreichend Zeit sich darauf vorzubereiten. Die Kosten dafür betragen je nach Art und Umfang zwischen 1000 und 2000 Euro. Hinzu kommt noch der Verdienstausfall für den Tag der Begehung. Im Anschluss erhält der Praxisbetreiber einen schriftlichen Bericht, in dem die gefundenen Mängel verzeichnet sind und er wird aufgefordert diese Mängel in einer bestimmten Zeit abzustellen.

Wer kontrolliert noch? Die Rechtsanwälte

Das Patientenrechtegesetz liefert dazu seit dem 26.02.2013 die rechtlichen Grundlagen. Die Rechte der Patienten wurden maßgeblich gestärkt damit im Streitfall der Patient auf Augenhöhe mit dem Arzt oder Zahnarzt argumentieren kann. Von besonderer Bedeutung ist dabei

Die Konsequenzen

Verstöße gegen Hygienestandards z. B. die Instrumentenaufbereitung führen fast automatisch zur Haftung des Arztes. Die Dokumentation muss lückenlos und transparent sein, sonst gelten die Schritte als nicht erfolgt und eine Freigabe ist unzulässig. Die Beweislast für eine validierte Aufbereitung trifft persönlich den Praxisbetreiber.

Die Lösung

Eine gute Diagnose ist die beste Therapie. Diese alte Mediziner Weisheit bildet die Grundlage unserer Arbeit. Voraussetzung für ein effizientes & effektives Handeln (die Therapie) ist die umfassende und neutrale Bestandsaufnahme Ihrer Praxis (die Diagnose ).

Bei der Praxis – Begehung werden der Kenntnisstand Ihrer Mitarbeiter, die Arbeitsanweisungen für Prozessabläufe, die Bestandsverzeichnisse und Medizinproduktebücher so wie die technische Ausstattung Ihrer Praxis objektiv begutachtet.

Das Angebot

Nutzen Sie unsere kostenlose Checkliste. Prüfen Sie damit selbst, wie sie bei einer Begehung abschneiden würden. Möchten Sie Unterstützung, dann nutzen Sie unser Auftragsformular.

Kommen Sie zu uns, bevor die Behörden zu Ihnen kommen. Wir sorgen für Rechtssicherheit in Ihrer Praxis.